Warum soll der Hartplatz am Schulgelände nicht bebaut werden?

1. Fläche für Schule und Kindergarten erhalten

  • Da mehr Kinder erwartet werden, wurde die Erweiterung des Kindergartens beschlossen. Daher ist zu erwarten, dass die Anzahl der Grundschüler steigen wird. Wo sollen diese untergebracht werden, wenn keine Fläche mehr zur Erweiterung verfügbar ist?
  • Da 2025 die Grundschulen ein Ganztagsangebot machen müssen, wird es unumgänglich sein, eine Erweiterung der Grundschulen vorzunehmen. Offensichtlich sollen Fakten geschaffen werden, um eine Erweiterung zu verhindern und somit die Grundschule zumindest in Teile an andere Orte zu verlagern.

Es ist zu erwarten, dass die eine oder andere Klasse der Grundschule nach Eppingen ausgelagert wird. Dadurch wird ein Zuzugsgrund für junge Familien zunichte gemacht.

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2. Bäume als Schattenspender und Baumpflege

  • Erhalt der Bäume als Schattenspender für KiGa und Grundschule.
  • Bei einer Bebauung wird eine Baumpflege am Kindergarten nicht mehr möglich sein, da es keinen Zugang mehr gibt für die schweren Geräte.

3. Keine Brachfläche

  • Der Platz wird nahezu täglich von Kindern besucht und genutzt, unter anderem von Schülergruppen der DJHN.
    Die Nutzung wäre noch vielfältiger, wenn der Platz von der Stadt gepflegt würde.
  • Sehr häufig wird der Platz von Schule und Kindergarten genutzt.
    Sowohl für Leichtathletik als auch für sonstige Übungszwecke und weitere Veranstaltungen! Die Sprunggrube erfährt bei den Kindern eine hohe Beliebtheit, insbesondere vor Bundesjugendspiele.
  • Auch eine moderate Bebauung würde dem Kindergarten und der Schule nicht nutzen.

4. Höhere Gefahr durch Verkehr

  • Die Schule würde von 3 Seiten von einer Straße umringt werden.
  • Die Straßenanbindung des Ringverkehrs führt zu einem höheren Verkehrsaufkommen und gefährdet Kinder auf dem Weg zur Schule und Kindergarten (Verkehrsregelung wird erforderlich).

5. Nachverdichtung

  • Nachverdichtung heißt nicht neue Flächen zu verwenden, sondern existente Gebäude zu ertüchtigen, um mehr Wohnraum zu schaffen.
  • Verträgliche Gestaltung. Rücksicht auf Bestand.

6. Verdichtung von Versickerungsflächen

  • Die Straße nimmt über Gebühr offene Flächen in Anspruch.
  • Durch die Verdichtung wird Regenwasser der Dächer und der gepflasterten Flächen zur Abwasser-Kanalisation geleitet und somit dem Grundwasser entzogen.
  • Verdichtung von Grünflächen führt zu mehr Oberflächenwasser, welches zu Überschwemmungen führen kann.
  • Die zusätzlichen Stellplätze führen ebenfalls zu einer Verdichtung der Oberfläche. Einerseits werden „Steingärten“ verboten (was aus richtig ist) aber Stellplätze werden keine Grenzen gesetzt.
  • Es ist immer häufiger zu beobachten, wie Regenwasser vom roten Platz aufgenommen wird. Bei einer Bebauung wären Kindergarten und Grundschule durch Regenwasser gefährdet!

7. Erhaltung des Biotops mit vielfältiger Fauna und Flora statt Verdrängung von Nistplätzen durch Bebauung und Verkehr

  • Vernichtung von Gebüsch und Rückzugsorten für die Vogelwelt.
  • Wildbienen und Vögel sowie viele Kleintiere bevölkern die Büsche in und um die Flächen.
  • Elstern und ein Falken-Paar nisten schon seit ein paar Jahren in einer angrenzenden Baumkrone.
  • Amseln und gar Spechte nisten in den Büschen zwischen Schule und den Grundstücken „In der Brandstatt“.
  • Eichhörnchen, Eidechsen und sonstige Kriechtiere wurden wiederholt im gesamten Bereich gesichtet.

Eingangswortlaut von § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes:
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
(1) Es ist verboten,
1. wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten

Effizientere Bebauung und Maßnahmen

1. Erweiterung des Baugebiets Mühlfeld/Martinsberg

  • Die Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesen.
    Hier sind weit mehr Bauplätze zu schaffen als auf dem roten Platz.
  • Die Infrastruktur ist weitgehend vorhanden und kostengünstig zu erweitern.
Martinsberg

2. Echte Brachflächen bzw. ungenutzte Flächen

  • Es gibt mehrere Anfragen zur Umwandlung von Brachflächen bzw. von ungenützten Flächen von Eigentümer, die jedoch vom Amt abgelehnt wurden, obwohl die Infrastruktur einfach herzustellen wäre.
  • Aktive Ansprache von Baugrundbesitzer zum Verkauf oder Bauen zu motivieren.

3. Existierenden Wohnraum fördern

  • Attraktive Angebote für ältere Bewohner um in kleinere Häuser/Wohnungen zu ziehen und Platz für jüngere zu machen. Dafür sind weit kleinere Flächen nötig.

4. Sanierung der Obergasse

  • Stadteigene Gebäude könnten entsprechend umgestaltet werden,was zu mehr Wohnraum führt.
  • Ein Konzept zur Sanierung der Gebäude (Attraktive Zuschüsse für Eigentümer).

5. Sanierung der Zabergäustraße

  • Mehrere Gebäude, welche im Besitz der Stadt sind bzw. waren, sollten in das Sanierungskonzept aufgenommen werden.